Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Nehmt euch einen Moment Zeit, das Popcorn rauszuholen.

Bereit? Ok.

Im letzten Semester hatten wir, wie uns noch gut in Erinnerung sein sollte, viel Spaß mit den Studienleistungen in der Informatik.

Ebenfalls noch präsent sollte uns sein, dass für viele Vorlesungen vom Prüfungsausschuss Studienleistungen beschlossen und ausgehangen worden waren, für manche allerdings nicht.

Was mir persönlich bei den letzteren Modulen auffiel, war eine Häufung bei von Mitarbeitern des Instituts für Mathematik gehaltenen Vorlesungen: Für BA-INF 106, 107 und 126 hingen keine Studienleistungen aus. Aus persönlicher Erfahrung und den Berichten weiterer Studierender wusste ich aber, dass in diesen Vorlesungen explizit Bedingungen für die Zulassung zur Klausur verkündet worden waren.1 Wie wir alle wissen (siehe oben) können die Dozentinnen und Dozenten allerdings erzählen was sie wollen – verbindlich und gültig ist allein der Aushang vor dem Prüfungsbüro.

Auf Nachfrage beim Übungsverantwortlichen für BA-INF 106 und 107 erfuhr ich folgendes: (ungekürzt)

Sehr geehrter Herr Zemanek,

die Zulassungskriterien sind schon für alle verbindlich,
und ohne sie zu erfüllen werden Sie von Herrn Prof. (…)
keine Klausurzulassung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

(…)

Nun gut, das mag ja sein. Da der Prüfungsausschuss allerdings keine Zulassungskriterien für die Prüfung beschlossen hat, ist es offensichtlich egal, was der Dozent dazu sagt. Siehe oben.2

Aber ich bin ja nicht so. Vielleicht wissen sie einfach nicht, wie der Hase zu laufen hat. Es soll ja schon öfter vorgekommen sein, dass wichtige Informationen aus der Informatik bei den Mathematikern nicht angekommen sind.

Auch die Fachschaft hat hier ein Problem erkannt, und so wandte ich mich im Auftrag der Fachschaft an den Prüfungsausschuss und bat in dieser Angelegenheit um explizite Klarstellung, dass von Informatikstudierenden in den betreffenden Modulen keine Studienleistungen zu erbringen seien. Gegebenenfalls könne das ja auch noch an die betroffenen Dozentinnen und Dozenten kommuniziert werden, so mein Vorschlag.

Ich hatte zwar damit gerechnet, dass man meinem Anliegen eventuell nicht vollumfänglich entsprechen wollen könnte. Aber was dann kam, war doch Comedy Gold.

Der Prüfungsausschussvorsitzende Andreas Weber höchstpersönlich antwortete, und erklärte, man werde diese Situation wie folgt handhaben:

Also ja, man solle schon zu den Übungen gehen und versuchen, die vom Dozenten kommunizierten Pseudo-Studienleistungen zu erbringen.

Wenn man diese (nicht verbindlichen!) Studienleistungen nicht erbringe, werde man automatisch von der Prüfung abgemeldet (wtf??), weil, und das muss ich jetzt als Zitat bringen:

(da wir davon ausgehen, dass auf eine Teilnahme an der Prüfung wegen mangelnder Vorbereitung verzichtet werden soll)

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Achtung, das Beste kommt noch.

Wer formlos beantragt, die Prüfung doch mitschreiben zu dürfen, darf die Prüfung dann doch mitschreiben.

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Alter.

Wenn ich die Prüfung, für die ich mich eigenhändig über BASIS angemeldet habe, nicht mitschreiben will, dann melde ich mich auch eigenhändig über BASIS wieder ab. Ich brauche dafür keinen Prüfungsausschuss, der “davon ausgeht”, dass ich plötzlich nicht mehr teilnehmen will, ohne dass ich das auch nur ansatzweise irgendwie kommuniziert hätte.

Der größte Witz ist ja, dass man sich nur beschweren muss, und schon darf man doch wieder an der Prüfung teilnehmen.

Apropos kommunizieren. Diese Regeln gelten laut Weber eigentlich für den Fall, dass man mal zu einer Prüfung zugelassen wurde, diese nicht bestanden hat und jetzt erneut an dieser Modulprüfung teilnehmen möchte. Wie mein Fachschaftskollege Fabian Rump erfahren hat, gab es da ebenfalls im letzten Semester auch eine juristische Auseinandersetzung formlose Anfrage (siehe Kommentare), und nun gilt das eben für alle: Wer einmal für eine Modulprüfung zugelassen war, bleibt es auch.

Hat diese neue Regelung irgend jemand mal an die Studierenden weiterkommuniziert? Nö. Wozu auch.

Mit der neuen Regelung müssten die Zulassungen aus dem letzten Semester eigentlich auch alle ihre Gültigkeit behalten. Das war damals, als festgestellt wurde, dass alle Studienleistungen nicht rechtmäßig waren, und deshalb einfach alle zugelassen wurden, wir erinnern uns.

Jetzt fragt ihr euch sicherlich, wie man denn verhindern kann, dass man netterweise vom Prüfungsausschuss abgemeldet wird, weil man Pseudo-Studienleistungen nicht erbracht hat. Auch hierfür gibt es natürlich eine Lösung, die meinem Kollegen Fabian dargelegt wurde.

Meldet euch schriftlich beim Prüfungsamt für eure Prüfungen an. Dann geht man davon aus, dass ihr auch wirklich wirklich teilnehmen wollt, und meldet euch nicht wieder ab.

So eine formlose schriftliche Anmeldung kann z.B. so aussehen:

Prüfungsanmeldung

Ein Beispiel für eine formlose schriftliche Anmeldung, in diesem Fall zur Prüfung im Modul “BA-INF 107 Einführung in die diskrete Mathematik” zum 1. Termin.

Diese Art der zusätzlichen Anmeldung wird empohlen für

  • Prüfungen in Modulen, zu denen ihr bereits einmal zugelassen wart, sowie
  • Prüfungen in Modulen, zu denen vom Prüfungsausschuss keine Studienleistungen beschlossen wurden.

Falls ihr euch zu diesen Modulprüfungen nicht schriftlich anmeldet, kann es passieren, dass ihr wieder abgemeldet werdet!

Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob es nicht einfacher wäre, wenn man die Leute einfach nicht abmelden würde, und in den Modulen ohne beschlossene Studienleistungen einfach alle zur Prüfung zulassen würde.

Nein. Weil BASIS ja sowieso ein einziger großer Fehler ist und das sicher nicht funktionieren würde. Wie es letztes Semester auch nicht funktioniert hat, wir erinnern uns. Was, das hat funktioniert? Komisch.

Artikelbild: Cain by Henri Vidal, in the Tuileries Gardens, Paris, 1896. Image by Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Die Vorlesung “Einführung in die diskrete Mathematik”, das (unter anderem) die Modulnummer BA-INF 107 trägt, tue ich mir derzeit persönlich an.
  2. Wer eine Prüfungsordnung lesen kann, ist wieder einmal klar im Vorteil.