Die Beitragsentwicklung des Studierendenwerks Bonn in einer handlichen Grafik

Das Studierendenwerk Bonn wird demnächst den semesterlichen Beitrag um bis zu 10 € erhöhen1. Anlass genug, sich einmal mit der Geschichte der Beitragserhöhungen des Studierendenwerks Bonn zu beschäftigen.

Nach archäologischen Ausgrabungen in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn und tiefgehender Analyse der zutage geförderten Dokumente entstand die folgende farbenfrohe Grafik.

stwbeitragsentwicklung

Was gibt es hierzu zu sagen? Beginnen wir in der Vergangenheit. Die älteste Beitragsordnung die ich fand ist von 1999, regelt aber die Beitragspflicht “ab Wintersemester 1991/92”. Damals zahlte man 50 Deutsche Mark im Semester für allgemeine Zwecke. Hinzu kamen wohl2 noch 50 Pfennig für die “Darlehenskasse der Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.”, 40 Pfennig für die “Unfallversicherung im Privatbereich” und zwei Deutsche Mark “für die Unterhaltung der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerks”. Macht summa summarum 27,50 € im Zeitraum 1991 – 2000, wenn man der Ordnung denn glauben darf. Zum Wintersemester 2000/2001 gab es dann eine kleine Erhöhung um 10 DM auf 60 DM3.

Für das Wintersemester 2003/2004 wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks im Dezember 2002 eine neue Beitragsordnung beschlossen. Diese setzt den Beitrag auf glatte 50 €4. Eine eher starke Steigerung – sollte der Beitrag in den 90ern aber tatsächlich neun Jahre lang gleich geblieben sein, war sie bestimmt gerechtfertigt.

In der Folge steigt der Beitrag alle zwei bis drei Jahre um etwa 10 €. Die Entwicklung von 2003 bis 2016 entspricht einer jährlichen Steigerung von 4,5 %. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Inflation im Zeitraum 2003 bis 2014 in Deutschland lag bei lediglich 1,6 %. Falls ich mich nicht verrechnet habe natürlich5.

Ob man die neuerliche Erhöhung um 10 €6 nun gut findet oder nicht, dürfen alle für sich selbst beantworten. Auf jeden Fall bewegt sie sich im Rahmen dessen, was in den letzten Jahren üblich war7.

Beitragsordnungen und -sänderungen

  1. Quelle: Internet Verwaltungsrat. Und ja, bis zu 10 €.
  2. zumindest verstehe ich die Ordnung so
  3. plus die diversen Sonderabgaben für besondere Dinge.
  4. Das sind hundert Mark!
  5. Hast du etwa Prozentwerte gemittelt?!!! (Nein.)
  6. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass es weniger wird?
  7. Das haben wir schon immer so gemacht!!!

Neue Satzung der Studierendenschaft veröffentlicht!

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat heute die Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veröffentlicht. Jetzt wird alles besser, schöner und toller, vor allem aber ganz anders.

Was genau das heißt, werde ich beizeiten noch in einem Artikel für die akut verwursten. Bis dahin solltet ihr das gute Stück natürlich alle mal gelesen haben.1

Deshalb: hier klicken und rechts unten mit der Nummer 63 die neue Satzung finden.

  1. ein Scherz. Ein Scherz! Außer ihr sitzt im Studierendenparlament. Dann war das ernst gemeint. Und auch sonst dürft ihr natürlich sehr gern.