Ältestenrat: Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit der SP-Mitglieder

Auf seiner Sitzung am 31. Juli 2014 hat der Ältestenrat der verfassten Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf Antrag des SP-Präsidiums mit 4 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen festgestellt, dass zur Änderung der Satzung der verfassten Studierendenschaft lediglich die Mehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments nötig ist.

Dies ergebe sich aus § 53 Abs. 4 des Hochschulgesetzes. Laut § 52 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft wäre abweichend davon eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder für eine Satzungsänderung notwendig.

Der Entscheidung waren eine sehr lebhafte Diskussion unter den Sitzungsteilnehmern und eine 42-minütige Beratungsphase des Ältestenrats vorausgegangen. Auch lagen Stellungnahmen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dem Justiziariat der Universität vor, die diese Entscheidung stützten. In der mündlichen Entscheidungsbegründung wurde unter anderem erläutert, in der aktuellen Fassung des Hochschulgesetzes werde nicht mehr zwischen dem Beschluss und der Änderung einer Satzung unterschieden, weshalb die Regelung zum Beschluss einer Satzung aus dem Hochschulgesetz auch auf Satzungsänderungen anzuwenden sei. Diese könne auch in der Satzung nicht mehr “überschrieben” werden.

Die vollständige Begründung wird den Verfahrensbeteiligten in den nächsten Tagen/Wochen zugehen.

Bist du’s? Oder bist du’s nicht?

Der Ältestenrat ist so ein Gremium der verfassten Studierendenschaft, über das man gemeinhin sehr wenig weiß1. Wenn man etwas tiefer in der Materie steckt, dann stolpert man hin und wieder über Sätze wie “Der Ältestenrat hat damals entschieden…” oder “Was sagt denn der Ältestenrat dazu?”

Wer ist der Ältestenrat eigentlich?

Ein Blick in die Satzung der Studierendenschaft sagt eigentlich alles:

§ 32 Funktion
(1) Der ÄR ist bei allen in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten das oberste
streitschlichtende Organ der Studierendenschaft.
(2) Er hat zudem die Aufgabe, die Kontinuität in der studentischen Selbstverwaltung
zu wahren.
(3) Er ist allen übrigen Organen und Gremien der Studierendenschaft gegenüber
unabhängig und selbständig.

§ 33 Zusammensetzung und Wahl
(1) Der ÄR besteht aus neun Studierenden, die sich um die Studierendenschaft
besonders verdient gemacht haben.
(2) Sie werden mit der Mehrheit der SP-Mitglieder gewählt und können nicht
abberufen werden. Eine Wiederwahl ist möglich.
[...]
(5) Mitglieder des ÄR dürfen für kein anderes Organ oder Gremium der studentischen
Selbstverwaltung kandidieren oder ihm angehören.

Kurzum: In den Ältesrenrat setzt das SP Leute, die mal wichtig waren und jetzt Ahnung haben und sonst nix mehr tun. Ihr Wissen stellen sie den aktiven Jungspunden zur Verfügung und schlichten Streitigkeiten, falls nötig.

Warum erzählst du uns das?

Derzeit sind ja Wahlen. Also eher Wahlvorbereitungen. Und ungefähr das zweite, was ich in Zusammenhang mit den Wahlen gelernt habe, ist folgendes:

Eine Liste gilt dann als die selbe Liste wie bei der letzten Wahl, wenn ihr Name exakt identisch ist.

– diverse Ältestenratsmitglieder und weitere wichtige Personen

Warum ist das so? Nun, offenbar habe der Ältestenrat das mal so entschieden.

Nun haben sich zur letzten Wahl und zur aktuellen Wahl diverse Listen mit geänderten Namen beworben. Nach dem was da oben steht müssten diese also als neue Liste behandelt werden. Und die Wahlordnung legt fest, dass auf dem Stimmzettel zunächst die Listen aufgeführt werden, die bereits zur letzten Wahl angetreten sind, und dann folgen die neuen Listen in alphabetischer Reihenfolge.

Bei der letzten Wahl war dies allerdings deshalb unkritisch, da der Wahlausschuss von vor 2 Jahren die Listennamen in der Wahlzeitung und im Endergebnis mal so und mal so geschrieben hat. Es war also nicht möglich, zu überprüfen, ob die Namen identisch zum Vorjahr waren oder nicht. Deshalb wurden damals mit Augenmaß die meisten Listen als diejenigen vom Vorjahr eingestuft. Als Folge dessen wurde allerdings letztes Jahr penibelst darauf geachtet, dass die Listennamen an allen Stellen korrekt notiert wurden.

Zu dieser Wahl ist es also problemlos möglich, herauszufinden, welche Listen (= welche Listennamen) zur letzten Wahl bereits angetreten sind, und das vom Ältestenrat beschlossene Kriterium kann direkt angewandt werden. Die “neuen” Listen “ghg-campus:grün bonn”, “Liberale Hochschulgruppe an der Uni Bonn (LHG)” und “Liste Undogmatischer StudentInnen (LUST)” wanderten deshalb zunächst in alphabetischer Reihenfolge ans Ende der Liste.

Großes Gejammer.

Moment amoal.

Kommen wir nun zur Gretchenfrage: Gibt es diese Beschluss eigentlich und wenn ja, was steht da wirklich drin?

Eine Nachfrage des (aktuellen) Wahlausschusses beim Ältesrenratsvorsitzenden hat ergeben, dass es wohl wirklich einmal einen diesbezüglichen Beschluss gegeben hat. Der Beschluss als solcher wurde noch nicht gefunden, allerdings gibt es Informationen zur Ausgangssituation: Damals™ hat sich wohl eine grüne Hochschulgruppe in zwei grüne Hochschulgruppen aufgespalten. Eine Gruppe hieß dann irgendwas mit GHG und die andere irgendwas mit campusgrün. Und dann ging es um die Frage, wer das tolle Wahlergebnis vom Vorjahr gewinnbringend für die Platzierung auf dem Stimmzettel nutzen durfte. Der diesjährige Wahlausschuss nahm dies zum Anlass, seine Entscheidung über die Listenreihung auf dem Stimmzettel noch einmal zu überdenken und aufgrund der vollkommen anderen Ausgangssituation die Listen trotz abweichender Namen ihren Pendants vom Vorjahr zuzuordnen.

Transparenz!

Der Ältestenrat als Institution hat ein großes Problem. Versucht mal, herauszufinden, wen die aktuellen Mitglieder des Ältestenrats sind.

Genau. Außer einem kleinen Absatz auf einer kleinen Unterseite auf der AStA-Homepage findet sich nichts über dieses Gremium der Weisen im großen Internet. Dabei sind laut Satzung2 alle Organe der Studierendenschaft – und damit auch der Ältestenrat – “verpflichtet, ihre Beschlüsse in geeigneter Form, insbesondere durch Aushang oder auf Informationsblättern sowie an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen”. Was passiert, wenn das nicht geschieht, sieht man am aktuellen Beispiel: Man meint, es gebe da irgendwie so einen Beschluss, aber wirklich gesehen hat den letztlich noch niemand.

  1. Gut, das könnte man jetzt über jedes Gremium der Verfassten Studierendenschaft sagen…
  2. Siehe § 4 Satzung der Studierendenschaft