Usability von Kandidaturbögen

Bedingt durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen1 war es dieses Jahr geboten, einen neuen Musterbogen für die Kandidatur zum Studierendenparlament zu erstellen.

Der fromme Wunsch dahinter ist, es den Kandidierenden möglichst leicht zu machen, alle notwendigen Angaben für ihre Kandidatur zu liefern. Das erspart es dem Wahlausschuss, wegen unvollständiger Angaben eine Nachfrist zu setzen, die die Zulassung und somit die gesamte Wahlvorbereitung unnötigerweise verzögern würde.

Der neue Musterbogen sah folgendermaßen aus:

Usability von Kandidaturbögen

Bezaubernd, nicht wahr.

Die Beschriftungen der Felder sind korrekt. Das heißt zum Beispiel, dass die Wahlordnung die Angabe von mindestens einem in die Martikel oder in den Personalausweis eingetragenen Vornamen verlangt, und beim Feld für den Vornamen deshalb nicht einfach “Vorname” steht, sondern “In die Matrikel oder im Personalausweis eingetragener Vorname”.

Die Erfahrung zeigt nun, dass so etwas bei einigen Feldern problematisch sein kann.

Schauen wir mal:

Usability von Kandidaturbögen

LISTENNAME!!!

Eigentlich gehört hier der Name der Liste eingetragen, auf der man kandidiert.

Mit viel Phantasie könnte man aber auch annehmen, dass hier eingetragen wird, wie genau der eigene Name auf  der auf der Liste auftauchen soll. Und unsere Kandidierenden sind sehr phantasievoll.

Usability von Kandidaturbögen

INDIEMATRIKELODERIMPERSONALAUSWEISEINGETRAGENERVORNAME!!!

Im Idealfall liest man sich die ganze Feldbeschriftung natürlich durch, bevor man eine Eintragung vornimmt.

Man kann aber auch bis “Matrikel” lesen und dann direkt die Matrikelnummer eintragen.

Usability von Kandidaturbögen

VOLLSTÄNDIGERNACHNAME!

Im Idealfall liest man sich die ganze Feldbeschriftung natürlich durch, bevor man eine Eintragung vornimmt.

Man kann aber auch bis “vollständig” lesen, das “name” schon aus dem Augenwinkel sehen und dann direkt den gesamten Namen, also Vor- und Nachnamen, eintragen.

Usability von Kandidaturbögen

Ein Service, der nach hinten losging.

Die letzte Wahlordnungsänderung brachte bei Spitznamen und akademischen Graden eine Änderung: Die Anfügung ist nun vorgesehen, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Akademische Grade waren zuvor nicht geregelt; für Spitznamen war zuvor nicht geregelt, dass sie in amtlichen Ausweisen eingetragen sein mussten. Letzteres konnte dazu genutzt werden, Spaßnamen zu beantragen, die dann auch in der Wahlzeitung und auf dem Stimmzettel standen.

Ich hatte überlegt, die beiden Anträge direkt in den Kandidaturbogen zu integrieren, um auf diese Neuregelung aufmerksam zu machen. Deshalb haben die beiden zugehörigen Felder keine Zahl, sondern Buchstaben, und hinter den Feldbeschreibungen steht “Optional”, dass Nachweise beizufügen sind, und beim Spitznamen sogar, welche Voraussetzung für die Anerkennung gilt.

Im Idealfall liest man sich die ganze Feldbeschriftung natürlich durch, bevor man eine Eintragung vornimmt. Und versteht, dass damit ein Antrag auf Anfügung gestellt wird.

Nun gibt es aber auch Menschen, die einfach alle Felder mit allem ausfüllen, was geht. Das führt in diesem Fall dazu, dass Personen Anträge auf akademische Grade und Spitznamen stellen, das aber gar nicht merken, dann natürlich auch keine Nachweise einreichen, und schließlich eine Nachfrist gesetzt bekommen, was alles verzögert – kurzum: Diese Felder gehören nicht auf den Kandidaturbogen.

Hinterher ist man oft schlauer. Wer rechnet auch damit, dass die Leute das Formular nicht ordentlich lesen!2

Für das nächste Jahr sollten also die Feldbeschriftungen überarbeitet werden. Die Anträge für akademische Grade und Spitznamen gehören entfernt. Dann wäre der Musterbogen vermutlich noch besser. Und ein fetter Hinweis, dass sämtliche Felder ausgefüllt werden müssen, weil die Kandidatur sonst unvollständig ist, wäre vermutlich auch nicht verkehrt.

  1. Lies: Wir haben mal wieder die Wahlordnung geändert
  2. Spoiler Alert: Man sollte immer damit rechnen, dass die Leute das Formular nicht lesen.

Zettelwirtschaft

Die Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte kann wenig1, aber was sie gut kann, ist Aufwand machen. Sie allein stellt neun der 20 Stimmzettel für die Gremienwahlen im Januar. Dazu kommt noch ein einziger Stimmzettel für die Wahl zum Studierendenparlament. Macht 21 Stimmzettel in 12 verschiedenen Farben.

Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an den Urnen wird es im Januar sein, jeder wahlbegierigen Person die richtigen Stimmzettel auszuhändigen. Und das ist nicht ganz trivial:

  • Wer die eigene Identität nicht mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis belegen kann, bekommt nichts.
  • Wer keinen Studierendenausweis für das aktuelle Semester präsentieren kann, kriegt gar nichts.
  • Zweithörerinnen und Zweithörer mögen einen “Zweithörer- AUSWEIS” für das aktuelle Semester haben, bekommen aber ebenfalls nichts.
  • Der Stimmzettel für die Wahl zum Wahlgremium der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen wird nur weiblichen Studierenden ausgehändigt. Das erkennt man in der Regel am Aufdruck “Studentinnen- AUSWEIS” auf dem Ausweis.
  • Welche Stimmzettel für die Wahl des Fakultätsrats bzw. des Vorstands des Bonner Zentrums für Lehrerbildung und für die Wahl der Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte ausgehändigt werden, ist abhängig von der aufgedruckten Zahl im Feld “Gremienwahlen” auf der Rückseite des Studierendenausweises.
  • Senats- und Studierendenparlamentsstimmzettel bekommen grundsätzlich erstmal alle.

Nun gibt es aber auch Sonderfälle, die das ein oder andere aus Gründen™ nicht – oder nur unter bestimmten Umständen – wählen dürfen. Wer Briefwahl beantragt hat, darf nicht mehr an der Urne wählen. Weiterbildungsstudierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind, dürfen das Studierendenparlament nicht wählen. Überhaupt haben diese einen “Weiterbildungs- AUSWEIS”, an dem man nicht mehr ablesen kann, ob die Person weiblich ist.2

Alle Sonderfälle, die irgend etwas nicht wählen dürfen, sind in der Negativliste aufgeführt. Die muss man also auch noch beachten.

Das alles ist sehr kompliziert. Wenn man die Stimmzettelausgabe doch nur vorher trainieren könnte!

Das wäre fein. (GitHub)

Die Namen, Adressen und Fächerkombinationen werden selbstverständlich zufällig ausgewürfelt. Eine großartige Hilfe dabei sind die Namens- und Adresslisten von Hölzels Uwe aus Meckenheim. Dank ihnen darf also zum Beispiel entschieden werden, welche Stimmzettel Resilotte Dreßler, Zeiss-Abbe-Straße 34, 53144 Bonn, ausgehändigt werden sollen.

Viel Erfolg.

  1. sagen zumindest ihre Mitglieder
  2. Man ist schließlich Behörde, und der Behörde ist in diesem Punkt zum Glück egal, wie du heißt oder wie du aussiehst.

Ach ja

Anfrage:

Sehr geehrter Herr […],

vielen Dank für Ihr Angebot.

In Ihrem Angebot für die Stimmzettel ist ein Umfang von 2 Seiten angegeben.
Die Stimmzettel sollen aber lediglich einseitig bedruckt werden.

[…]

Antwort:

Hallo Herr Zemanek,
ein Blatt hat immer zwei Seiten.
Auch wenn es (wie im Angebot angegeben) nur einseitig bedruckt wird.

[…]

Ach ja. Stimmt.