Satzungsmurks durch Genderwahnsinn?

(Wer hier Geflame gegen Gender/_*innen lesen will: Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.)

An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität müssten stellvertretende Fachschaftsvertretungsvorsitzende und Protokollantinnen/Protokollanten eigentlich von dem/der Fachschaftsvertretungsvorsitzenden gewählt werden, wenn man der Satzung Glauben schenkt. Von nur einer Person “gewählt”? Richtig. Denn § 27 sagt im Absatz 2 Folgendes (Hervorhebung von mir):

(2) Die FSV wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, sie oder er kann darüber hinaus eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden und eine Protokollantin oder einen Protokollanten wählen.

“Sie oder er” wählt also Stellvertretung und Protokoll. Eigentlich ist das grober Unfug – die gesamte FSV sollte ihre Ämter besetzen. Was ist also passiert?

In der über zehn Jahre alten “Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 21. Februar 2003”, auffindbar in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn, ist dieser Abschnitt in eben dieser Form zu finden.

Auch in der noch älteren alten Publikation mit dem wunderschönen Namen “Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Vom 11. November 1999”, ebenfalls in den amtlichen Bekanntmachungen erhältlich, kann “sie oder er” alleine wählen.

Man muss schon die “Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Studentfirm’enschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 14. Januar 1998” herauskramen, die nur als Digitalisat erhältlich ist und wohl eigentlich eine Satzung der “Student/inn/enschaft” ändern sollte, um die meiner Meinung nach korrekte Formulierung aufzuspüren:

(2) Die FSV wählt einem Vorsitzende/n, sie kann darüber hinaus einem stellvertretende/n  Vorsitzende/n und eine/n Protokollant/in/en wählen.

Eine Vermutung, die sich hier aufdrängt und die plausibel erscheint: Beim letzten Gendertrendwechsel weg von der “Student/inn/enschaft” und hin zur “Studierendenschaft” wurde an dieser Stelle blind gleichberechtigt, und so wurde aus dem korrekten “sie” das sinnverfälschende “sie oder er”. Und da die Satzung sowieso niemand aufmerksam liest, hat es auch bislang niemand gemerkt.

Möglicherweise gibt es ja noch Alt-Diplomer im 30. Semester, die sich an “damals” erinnern und diese These bestätigen oder widerlegen können. Falls ja: Bitte meldet euch 😉

Nachtrag 25.06.: In der im Dezember des letzten Jahres beschlossenen Fassung der Satzung wählt wieder die ganze FSV stellvertretende Vorsitzende und Protokollanten/Protokollantinnen. Leider stellt sich das Justiziariat der Universität bei der Genehmigung dieser neuen Satzung quer, so dass immer noch die alte Satzung in Kraft ist.

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